Unter Kindesunterhalt versteht man das Geld, das ein Elternteil an den Vormund seiner Kinder zahlt. Kindesunterhalt kann gezahlt werden, wenn ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat und dieser mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil zusammenlebt. In den meisten Fällen wird Kindesunterhalt gezahlt, wenn ein Elternteil nicht mit dem Kind zusammenlebt und nicht das alleinige Sorgerecht hat. Der Kindesunterhalt kann für allgemeine Ausgaben oder für die Bezahlung bestimmter Dinge für das Kind verwendet werden.
Wenn der Kindesunterhalt nicht rechtzeitig gezahlt wird, können die Probleme schwerwiegend werden. Die Nichtzahlung eines gerichtlich angeordneten Kindesunterhalts kann eine schwere Straftat darstellen. Auch eine verspätete oder nicht vollständige Zahlung des geschuldeten Kindesunterhalts kann problematisch sein. Der Büro des Generalstaatsanwalts ist häufig für die Überwachung der Zahlung des vereinbarten oder angeordneten Kindesunterhalts verantwortlich.
Wenn ein Vormund den fälligen Kindesunterhalt nicht erhält, ist die Lösung des Problems nicht immer einfach. Es kann schwierig sein, die Person zu finden, die den Unterhalt für das Kind zahlen soll, oder es kann schwierig sein, das Geld einzutreiben. Durch die Zusammenarbeit mit der OAG wird es einfacher, Möglichkeiten zu finden, an das Geld zu kommen, einschließlich der Lohnpfändung und der Einbehaltung der Gelder direkt vom Gehaltsscheck.
Menschen haben oft die folgenden Arten von Fragen: