Shelter-in-Place aufgrund von COVID-19 | Heimsuchung

Schutz an Ort und Stelle

Aufgrund der Verwirrung im Zusammenhang mit der Anordnung von Unterkünften aufgrund von COVID-19 fragen sich die Sorgerechtseltern, was zu tun ist. Können sie den Besuch bei dem nicht betreuenden Elternteil aufgrund der Anordnung der Unterkunft verweigern? Dies ist umso besorgniserregender, als ein Großteil von Texas aufgrund von COVID-19 unter Schutz gestellt wurde. Viele Eltern behaupten, dass ein fortgesetzter Besuch das Wohlbefinden des Kindes aufgrund der Pandemie Coronavirus COVID-19 gefährden würde.

Aufgrund der Verwirrung im Zusammenhang mit der Anordnung von Unterkünften aufgrund von COVID-19 fragen sich die Sorgerechtseltern, was zu tun ist. Können sie den Besuch bei dem nicht betreuenden Elternteil aufgrund der Anordnung der Unterkunft verweigern? Dies ist umso besorgniserregender, als ein Großteil von Texas aufgrund von COVID-19 unter Schutz gestellt wurde. Viele Eltern behaupten, dass ein fortgesetzter Besuch das Wohlbefinden des Kindes aufgrund der Pandemie Coronavirus COVID-19 gefährden würde.

Aufgrund von COVID-19 erforderlich, um vor Ort Schutz zu bieten

Diese beispiellose Zeit in unserem Staat verursacht Angst und Verwirrung. Die meisten Sorgerechtsentscheidungen des Kindes richten sich nicht an Besuche mit einer geltenden staatlichen Unterbringungsanordnung. Die derzeitige Bestellung von Unterkünften aufgrund von COVID-19 ist ein neues Problem, das noch nie zuvor angesprochen wurde.

Die TExas Oberster Gerichtshof ergriff Maßnahmen, um einige der Verwirrung zu lösen. Am 24. März 2020 unterzeichneten sie die Siebte Notstandsanordnung zum Katastrophenzustand COVID-19. Der Oberste Gerichtshof von Texas stellte klar, dass Besuchspläne. Die erklärten, dass Eltern trotz der behördlichen Anordnung für eine fällige Unterbringung die geltenden Sorgerechtsanweisungen befolgen müssen COVID-19

Visitation | Sorgerecht

Der Oberste Gerichtshof ist sehr klar. Die aktuellen Shelter-in-Place-Anordnungen haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung der betreuenden Eltern, sich nicht in die nicht betreuende Person einzumischen Elternzeit. Die siebte Notstandsverordnung in Bezug auf den Katastrophenzustand COVID-19 gilt bis zum 8. Mai 2020. Abhängig vom Status der Eindämmung des COVID-19-Virus kann der Oberste Richter des Obersten Gerichtshofs von Texas diese Anordnung verlängern.

Der Oberste Gerichtshof ist sehr klar. Die aktuellen Shelter-in-Place-Bestellungen haben keinen Einfluss auf die Verpflichtung der betreuenden Eltern, die nicht betreuende Elternzeit nicht zu beeinträchtigen. Die siebte Notstandsverordnung in Bezug auf den Katastrophenzustand COVID-19 gilt bis zum 8. Mai 2020. Abhängig vom Status der Eindämmung des COVID-19-Virus kann der Oberste Richter des Obersten Gerichtshofs von Texas diese Anordnung verlängern.

Der Oberste Gerichtshof von Texas stellt ferner klar, dass Eltern möglicherweise zustimmen, ihren Besuchsplan zu ändern. In Ermangelung einer gegenseitigen Vereinbarung gilt jedoch der vom Gericht angeordnete Besuchsplan.

Änderung der Kinderbesuche

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre derzeitige Sorgerechtsentscheidung nicht mehr im besten Interesse Ihres Kindes liegt, sollten Sie eine Änderung beantragen. Denken Sie an Sorgerechtsaufträge für Kinder kann nicht durch einfache Vereinbarung geändert werden. Sie müssen gerichtlich geändert werden, um verbindlich zu sein.

Hier finden Sie Hilfe zu Shelter-in-Place aufgrund von Coronavirus-Problemen

Viele juristische Dienstleistungen und Anwaltskanzleien haben aufgrund der Coronavirus-Pandemie geschlossen. Das America Family Law Center arbeitet jedoch immer noch mit Familien zusammen und ist bereit, Ihnen zu helfen.

Wenn Sie Hilfe beim Ändern Ihrer Sorgerechtsbestellung benötigen, kontaktieren Sie uns.  Wir sind Experten für Sorgerecht. Anruf oder Text heute.

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Amerika Familienrecht Zentrum
kann kontaktiert werden von
Telefon oder Text an 214-516-7700
Kinder brauchen ihre Eltern