Das Elternrecht wird automatisch übernommen, wenn zwei zusammenlebende Personen ein Kind haben. Es wird davon ausgegangen, dass beide Elternteile haben elterliche Rechte über das Kind. Sie werden ermächtigt, wichtige Entscheidungen für dieses Kind zu treffen, bis das Kind erwachsen ist. Zu diesen Rechten gehören das Recht auf rechtliches und physisches Sorgerecht für das Kind, das Recht, medizinische und religiöse Entscheidungen für das Kind zu treffen, das Recht, Verträge für das Kind abzuschließen, und viele andere Entscheidungen, die sich ergeben.
In Fällen, in denen die Eltern nicht zusammenleben, bedarf es häufig einer Vereinbarung, um die elterlichen Rechte jedes Elternteils zu bestimmen und festzulegen, wie die Entscheidungen für das Kind getroffen werden und wer die Entscheidung treffen wird. Vereinbarungen über elterliche Rechte werden auch in Fällen der Adoption und in anderen Fällen, in denen der nicht-biologische Elternteil die Rechte eines Kindes übernimmt, benötigt.
Es wird Zeiten geben, in denen eine Person die materiellen elterlichen Rechte behält, wenn das Kind in ihrer Obhut ist, aber nicht die elterlichen Rechte haben wird. Dies muss in der Vereinbarung zwischen den Eltern dargelegt und in die aufgenommen werden Besuchsvereinbarung das ist fertig.
In vielen Fällen werden die elterlichen Rechte vorausgesetzt, und es besteht keine Notwendigkeit für eine formelle Vereinbarung, aber wenn es eine gibt, sollte sie sorgfältig formuliert und von allen Parteien verstanden werden, damit das Wohl des Kindes geschützt wird.
Menschen haben oft die folgenden Fragen: